Wer als Unternehmer im wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen möchte, benötigt fundierte Kenntnisse in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Viele Fragen und Aufgaben lassen sich ohne rechtliches Fachwissen nicht oder nur unzureichend lösen.
Egal wie klein oder groß ein Unternehmen ist oder in welcher Branche es tätig ist: Rechtliche Fragen gibt es immer. Und da gerade im rechtlichen Bereich Chancen und Risiken eng beieinander liegen, zahlen sich verlässliche Informationen immer aus. Eine die Betriebswirtschaft begleitende Annexberatung ist beim IBF nicht mehr wegzudenken. Das einmalige IBF-Preismodell punktet in diesem Bereich besonders, weiß man doch, was eine Stunde bei einem Rechtsanwalt kostet...Als Unternehmer erhalten Sie profunde Unterstützung und zeitnahe Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen im Bereich der Betriebsführung. Mit fundierten Rechtsinformationen machen wir Sie außerdem auf brisante Themen aufmerksam, die aktuell und noch nicht in aller Munde sind.
Schildern Sie uns Ihr Problem auf kürzestem Weg oder im persönlichen Gespräch. Oft können wir Fragen noch am selben Tag beantworten.
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"Ich muss aus geschäftlichen Gründen länger ins Ausland. Zwar hoffe ich, dass es keine besonderen Vorkommnisse in meiner Abwesenheit gibt, möchte aber dennoch einen Mitarbeiter meines Vertrauens hier handlungsfähig halten, um den Fortgang des Betriebes sicher zu stellen. Stillstand bedeutet schließlich finanzielle Verluste, die es zu vermeiden gilt. Was habe ich zu tun?Vielen Dank im Voraus."
Empfehlungen - Lösung
Da wir von unseren Kunden immer wieder folgende gleichlautende Anschreiben erhalten, kommen wir in der Angelegenheit "Mindestlohngesetz" mit der Bitte um Ihre Meinung auf Sie zu.
"Sehr geehrte Damen und Herren,wie Sie mit Sicherheit wissen, werden in Deutschland mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in Bezug auf den Einsatz von Dienstleistungs- und Werkvertragspartnern und deren Subunternehmern verschärfte Haftungsbedingungen gültig. Da ein solches Haftungsrisiko für uns nicht tragbar ist, behalten wir uns vor, ab Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes Aufträge nur noch an Unternehmen bzw. Nachunternehmer zu vergeben, von denen uns eine schriftliche Freistellungserklärung zum Mindestlohngesetz vorliegt. Aufgrund dessen bitten wir Sie, die beigefügte Freistellungserklärung ausgefüllt mit Firmenanschrift und unterzeichnet an uns zurückzusenden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Pflichten aus dem Mindestlohngesetz, insbesondere die Zahlung des Mindestlohns, auch für ausländische Arbeitgeber greift, die ihre Mitarbeiter auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einsetzen. Wir danken für Ihr Verständnis und erwarten den Rücklauf der beiliegenden Freistellungserklärung bis zum …….. rechtsgültig unterzeichnet an unsere Postadresse."
"Nachfolgend erhalten Sie einen Zeitungsausschnitt der Sylter Rundschau. Unter der Rubrik „Wirtschaft“ wird die neue Erbschaftssteuerreform besprochen. Außerdem liegt das Muster eines „Berliner Testaments“ bei. Könnten Sie bitte prüfen, ob die Formalien in Ordnung sind oder nicht? Ich würde das Muster gerne zum Anlass nehmen, mit Ihnen allgemein über den üblichen Inhalt eines Ehegattentestaments zu sprechen."
Die Kundin sendet ein Fax mit folgendem Inhalt:"Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben einen neuen Mitarbeiter zum … eingestellt. Nun erhalte ich am Montag ein Schreiben von einer Inkassofirma betreffend Lohn-/Gehaltsabtretung.Im Moment bin ich etwas überfordert, da ich mir nicht sicher bin, wie und was ich tun soll."
"Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang erhalten Sie das von uns seit Jahren verwendete Arbeitsvertragsmuster. Ist dies so noch verwendbar?Des Weiteren stellt sich die Frage, wie wir einem unserer Mitarbeiter einen auch betrieblich erforderlichen Führerschein bezahlen und ihn gleichzeitig an unser Unternehmen binden können?"Von meinem iPad gesendet
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Ihre Meinung zu beigefügtem Schreiben. Beigefügt wurde ein Schreiben des freundlichen Herrn Lisle Jr., wohnhaft in UK, der dem Kunden mitteilt, dass ein Verwandter des Kunden, ein Geschäftsmann, kinderlos, einem Herzinfarkt erlegen sei, unter Hinterlassung eines Vermögens von € 8 Mio. Er benötige aber die Zustimmung und Kooperation des Kunden, um ihn als Begünstigten vorstellen zu können. Alles worum er den Kunden bitte, ist Vertrauen und ein Vorschuss auf ein angegebenes Konto."
Dieses verführerische Schreiben erhielt unser Kunde, als der Begriff „Nigeria Connection“ noch nicht in aller Munde war.
Im Rahmen und in Ergänzung des Website-Checks durch eine Kollegin aus dem Bereich Marketing wurde um Feedback zur Darstellung des Impressums - auch unter rechtlichen Gesichtspunkten - auf einer Homepage gebeten.
Mit Tausenden von Fachvorträgen bei Innungen, Kammern, Fachverbänden, Banken, Handels-/Gewerbevereinen, Unternehmerfrauen im Handwerk, Erfa-Gruppen und weiteren Unternehmerzusammenschlüssen hat IBF immer seinen Beitrag geleistet, Impulse zur Unternehmensführung zu geben. Fragen Sie unsere aktuellen Vortragsthemen an.
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