Mit dem Kunden wurde über die Formalien eines Berliner Testaments gesprochen. Diesem Kunden wurde grundsätzlich die Errichtung eines notariellen Testaments und Beratung durch das Notariat empfohlen. Die Vorteile dieser Testamentsform im Hinblick auf eine mögliche Testamentsanfechtung, wie auch im Hinblick auf die Entbehrlichkeit eines Erbscheins wurden genauso erörtert wie die möglichen Nachteile der „Doppelbesteuerung" bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Schließlich wurden die möglichen Entwicklungen der Erbschaftssteuerreform in das Gespräch mit einbezogen, ohne „Kaffeesatzleserei“ zu betreiben.
Dem Kunden wurde ans Herz gelegt, nicht aus Angst vor einer ungünstigen Steuersituation vorschnell eine Entscheidung zu treffen. In jedem Fall soll der Kunde vor Beurkundung den Steuerberater mit einbinden, denn auch der Notar darf steuerlich nicht beraten. Mit dem Berliner Testament besteht aber auch die Gefahr, vom Steuerberater entwickelte gute Konstrukte durch eine ungünstige Erbfolge zu zerstören.
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